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Franz Untersteller: Von der EnBW vor Jahren selbst geforderte Nachrüstmaßnahmen für Neckarwestheim I sind nie erfolgt

Franz Untersteller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag und energiepolitischer Sprecher seiner Fraktion, begrüßte die Aktion von Greenpeace. „Der von der  EnBW selbst bereits im Jahr 2007 beim Umweltministerium eingereicht Nachrüstantrag macht deutlich, dass auch die Betreiber Defizite bei den sicherheitstechnischen Auslagen der Anlage einräumen“ so Untersteller.

Fakt sei aber, dass bis zum heutigen Tage keine dieser Maßnahmen tatsächlich umgesetzt worden sei. Dass dies so ist, habe auch die Atomaufsicht unter Ministerin Gönner zu verantworten. Untersteller wiederholte seine Forderung an die EnBW, Neckarwestheim I vom Netz zu nehmen. Im Fall einer grünen Regierungsbeteiligung werde man alles daran setzen, dass der in weiten Teilen nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende Reaktor stillgelegt werde. Als erstes wolle man hierzu eine umfassende Schwachstellenanalyse durchführen. Er gehe davon aus,  dass eine höhere dreistellige Millionensumme erforderlich ist, um den seit 1976 am Netz befindlichen Reaktor  in den wichtigen sicherheitsrelevanten Bereichen an das aktuelle Sicherheitsniveau heranzuführen.

Im Übrigen werde eine Landesregierung unter Beteiligung der Grünen der Klage von fünf Bundesländern vor dem Bundesverfassungsgericht beitreten, kündigte Untersteller an. „Für uns steht außer Frage, dass die Laufzeitverlängerung nicht ohne Mitwirkung des Bundesrates hätte beschlossen werden dürfen. DieÄnderung des Atomgesetzes hat gravierende Folgen für die Länder, die im Auftrag des Bundes eben diese sicherheitstechnische Überwachung der Atomkraftwerke zu bewerkstelligen hat. Nicht nur die Verlängerung der Laufzeit, sondern als Folge des zunehmenden Alter der AKWs kommen mit zusätzlichen Überprüfungen und Nachrüstmaßnahmen  – die aktuelle Diskussion um Neckarwestheim I ist hier das beste Beispiel – in erheblichem Umfang zusätzliche Verwaltungsaufgaben für die Länder zu. Dies ist der entscheidende Unterschied zur Laufzeitbegrenzung durch die damalige rot-grüne  Bundesregierung: Laufzeitbegrenzung ist nicht gleich Laufzeitverlängerung. Ich sehe daher hohe Erfolgschancen für die Klage der Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht.“

(c) Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg